Abhöranlagen beliebt in Deutschland
Im letzten Jahr trug ein Discounter enormen Imageschaden davon, als herauskam, dass in mehreren Filialien Mitarbeiter ohne ihr Wissen per Videokamera bei der Arbeit überwacht wurden. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, andere Mensche, ohne dass diese darüber informiert werden, visuell oder akustisch zu überwachen. Ein Mittel der akustischen Überwachung ist die “Wanze”, diese wird zum Beispiel auch von Biologen bei der Fahndung nach seltenen Tieren genutzt. Aber auch ein Richtmikrofon dient häufig als Abhöranlage.
Privat-Detektive, aber auch staatliche Ermittler nutzen Wanzen um Verbrechern Geheimnisse zu entlocken. Oftmals werden auch V-Männer mit kleinen Mikrosendern verwanzt, um Gespräche aus kriminellen Kreisen mitzuschneiden. Der Besitz solcher Geräte ist dank Online-Überwachungs-Shops für jedermann möglich. Erleubt ist die Nutzung allerdings nur, wenn damit nicht die Frequenzen genutzt werden, die für die Polizeiarbeit reserviert sind. Alles unter 27 Mhz ist erlaubt, ab 30 Mhz ist die Benutzung strafbar.
