Abhöranlage / Videoüberwachung beim Discounter
Es ging ein Aufschrei durch die Medien: Ein großer Discounter wurde überführt, seine Mitarbeiter unbefugt per Videoüberwachung aufzuzeichnen. Nicht nur das, auch die Kundschaft wurde ohne ihr Wissen gefilmt. Natürlich ist dies verboten, daher sind die Schlagzeilen in der Preise ganz verständlich gewesen. Der Discounter hingegen hat es übertrieben, bei dem Versuch, die hohen Verluste durch Diebstahl, insbesondere Mitarbeiterdiebstahl, einzugrenzen.
Trotz einer Entschuldigung bei Mitarbeitern und Kunden bleiben viele Fragen offen. Zusätzlich zur Abhöranlage wurden nämlich auch Detektive damit beauftragt, die Mitarbeiter zu überwachen und deren Tagesablauf zu protokollieren. Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist nicht mal mit Geld wieder gut zu machen. Angeblich waren diese Spionage jedoch eine Idee der beauftragten Detektiv, der Discounter selber habe solche Anweisungen nie gegeben. In wie fern das der Wahrheit entspricht, lässt sich nur schwer abschätzen. Kameras, die in Positionen angebracht waren, in denen sogar das Eintippen der Geheimnummer von den Kunden gefilmt wurde, sprechen eine deutliche Sprache. Der Imageschaden ist zu Recht enorm.
